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   LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2016 - L 13 AS 277/16 B ER   

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https://dejure.org/2016,99948
LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2016 - L 13 AS 277/16 B ER (https://dejure.org/2016,99948)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22.11.2016 - L 13 AS 277/16 B ER (https://dejure.org/2016,99948)
LSG Niedersachsen-Bremen, Entscheidung vom 22. November 2016 - L 13 AS 277/16 B ER (https://dejure.org/2016,99948)
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  • LSG Berlin-Brandenburg, 20.10.2014 - L 29 AS 2052/14

    Leistungsausschluss für EU-Ausländer - Glaubhaftmachung Anordnungsanspruch -

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2016 - L 13 AS 277/16
    Es wäre auch nicht nachvollziehbar, wenn ein Beteiligter zur vorläufigen Zahlung durch gerichtlichen Beschluss gezwungen wird und dann die grundsätzlich ihm zustehende Beschwerdemöglichkeit mit der Begründung abgesprochen wird, er habe ja gezahlt (LSG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 20. Oktober 2014 - L 29 AS 2052/14 B ER - juris Rn. 27).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 25.09.2007 - L 32 B 1565/07

    Einstweilige Anordnung; Beschwerde; Beschwer; Rechtsschutzbedürfnis;

    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2016 - L 13 AS 277/16
    Solange die Behörde einer vom Sozialgericht auferlegten Verpflichtung nachgekommen ist und aus diesem Grund leistet, gibt es keine prozessuale Vorschrift oder Regel, die eine Beschränkung des Rechtsschutzes der unterlegenen Behörde ausschließlich auf das Hauptsacheverfahren vorsieht (Senat, a. a. O., mit Verweis auf Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2007 - L 32 B 1565/07 AS ER; Beschluss des Senats vom 2. Juli 2010 - L 13 AS 219/10 B ER; Beschluss des 15. Senats vom 19. Januar 2011 - L 15 AS 230/10 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 19.01.2011 - L 15 AS 230/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2016 - L 13 AS 277/16
    Solange die Behörde einer vom Sozialgericht auferlegten Verpflichtung nachgekommen ist und aus diesem Grund leistet, gibt es keine prozessuale Vorschrift oder Regel, die eine Beschränkung des Rechtsschutzes der unterlegenen Behörde ausschließlich auf das Hauptsacheverfahren vorsieht (Senat, a. a. O., mit Verweis auf Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2007 - L 32 B 1565/07 AS ER; Beschluss des Senats vom 2. Juli 2010 - L 13 AS 219/10 B ER; Beschluss des 15. Senats vom 19. Januar 2011 - L 15 AS 230/10 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.06.2010 - L 13 AS 219/10
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2016 - L 13 AS 277/16
    Solange die Behörde einer vom Sozialgericht auferlegten Verpflichtung nachgekommen ist und aus diesem Grund leistet, gibt es keine prozessuale Vorschrift oder Regel, die eine Beschränkung des Rechtsschutzes der unterlegenen Behörde ausschließlich auf das Hauptsacheverfahren vorsieht (Senat, a. a. O., mit Verweis auf Landessozialgericht - LSG - Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 25. September 2007 - L 32 B 1565/07 AS ER; Beschluss des Senats vom 2. Juli 2010 - L 13 AS 219/10 B ER; Beschluss des 15. Senats vom 19. Januar 2011 - L 15 AS 230/10 B ER).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 12.06.2012 - L 13 AS 81/12
    Auszug aus LSG Niedersachsen-Bremen, 22.11.2016 - L 13 AS 277/16
    Wie der Senat jedoch bereits entschieden hat (Beschluss vom 12. Juni 2012 - L 13 AS 81/12 B ER -), entfällt das Rechtsschutzbedürfnis nicht durch Leistung des Antragsgegners aufgrund eines Beschlusses im einstweiligen Rechtsschutz.
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